Immobilienbewertung Immobiliengutachten für das Finanzamt

Ich helfe Personen, die bei einer Immobilienbewertung ein genaues Immobiliengutachten z.B für das Finanzamt benötigen.

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Sie benötigen eine Immobilienbewertung,

wenn Sie eine Erbschaft erhalten sobald Sie vom Finanzamt Post bekommen. Eine Immobilienbewertung ist auch für gerechte Erbaufteilungen und Erbabfindungen unverzichtbar. Bei Erbschaften und Schenkungen ist es die Regel, dass der vom Finanzamt festgestellte Wert zu hoch ausfällt, weshalb Sie sich durch eine Immobilienbewertung eines Sachverständigen wie mich, dagegen wehren können, indem ich den niedrigeren Wert nachweise. 

Auch bei einer Scheidung müssen Vermögenswerte gerecht unter den Parteien aufgeteilt werden, weshalb eine Bewertung von Grundbesitz und eine Zugewinnberechnung notwendig sind.
 
Bei Vormundschaften und Betreuungen ist es wichtig, die Wirtschaftlichkeit beim Verkauf zu belegen. Beim Kauf von Immobilien kann eine Immobilienbewertung helfen, Fehlentscheidungen zu vermeiden.
 
 
Im Falle von Insolvenzen ist es wichtig, den Liquidationserlös abzusichern, wozu eine Immobilienbewertung beitragen kann. Bei einem Jahresabschluss kann es hilfreich sein die stillen Reserven von Grundstücken zu kennen. Bei Rechten und Belastungen kann eine Bewertung zur Auflösung oder Begründung von solchen Rechten und Belastungen beitragen.
 
Nach dem Kauf von Grundstücken ist oft eine Kaufpreisaufteilung vorgesehen. Falls Sie Ihre Immobilie verrenten lassen möchten, kann eine Immobilienbewertung ebenfalls hilfreich sein.
 

Das sollen Sie bei einer Immobilienbewertung für das Finanzamt beachten

Die Verkehrswertermittlung von Immobilien ist gesetzlich geregelt und findet ihre Grundlage in § 194 des Baugesetzbuches (BauGB). Dabei muss eine Immobilienbewertung für Experten nachvollziehbar und für Laien verständlich sein, um ein fundiertes Ergebnis zu erzielen.

Ein Immobiliengutachten ist eine individuelle Urkunde, die Aufschluss über den Wert und Zustand einer Immobilie gibt. Gerichte, Behörden und Finanzämter stellen hohe Ansprüche an eine Immobilienwertermittlung, da diese unter anderem für erbschaftssteuerliche Belange, gerechte Erbaufteilungen oder Scheidungen unabdingbar ist.

Für eine korrekte Immobilienbewertung werden von akkreditierter Stelle zertifizierte Immobiliensachverständige nach der DIN EN ISO/IEC 17024 herangezogen. Diese erfüllen die hohen Anforderungen, die von Gesetzgeber und Institutionen gestellt werden, um ein fachlich fundiertes und präzises Immobiliengutachten zu erstellen.

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